Hallo hab heute bei BAUHAUS in Heidelberg eine Lampenfassung und eine Lüsterklemme gekauft, brauche die aber jetzt doch nicht. Kann ich die einfach wieder zurückgeben?
Natürlich kannst Du, das ist gesetzlich vorgeschrieben, von jedem Kauf binnen 2 Wochen zurücktreten, Voraussetzung: Die gekaufte Artikel befindet sich im Originalzustand und ein Kaufbeleg (Bon) kann vorgelegt werden.
Eine Lampenfassung oder eine Lüsterklemme, die ausgepackt wurde, deren Gewinde (in diesem Falle) Gebrauchsspuren aufweist, kannst Du nicht zurückgeben. (Außer Du bist als sehr Kunde bekannt, dann gibt es bei diesen "Cent" Beträgen immer Kulanz)
@ Sabine: Tja Sabine: Frauen und Baumärkte, ach wärest Du beim Schuhekaufen geblieben, die mit dem Tierfutter sind die "Praktika" Baumärkte... *g* (is Spass....)
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Wenn Du den Kassenbon hast ,machen die das unbürokratisch.
@Le Moribond:
KÄSE: Ein Rückgaberecht von 2 Wochen gibt es nur bei Haustürgeschäften oder bei Kauf übers Internet.
Alles andere ist Kulanz des jeweiligen Händlers. Er MUSS gar nichts.
Bauhaus nimmt zurück
einen Anspruch drauf hast Du nicht. Aber beim Bauhaus ist das (mit Kassenbon) kein Problem.
Kommt auf die Kulanz des Händlers an.
Zurücknehmen muss er es jedenfalls nicht.
Kannst du bei BAUHAUS zurück geben!
...oder bei OBI - außer Tiernahrung!
Kein Problem mit Kassabon geht das
Natürlich kannst Du, das ist gesetzlich vorgeschrieben, von jedem Kauf binnen 2 Wochen zurücktreten, Voraussetzung: Die gekaufte Artikel befindet sich im Originalzustand und ein Kaufbeleg (Bon) kann vorgelegt werden.
Eine Lampenfassung oder eine Lüsterklemme, die ausgepackt wurde, deren Gewinde (in diesem Falle) Gebrauchsspuren aufweist, kannst Du nicht zurückgeben. (Außer Du bist als sehr Kunde bekannt, dann gibt es bei diesen "Cent" Beträgen immer Kulanz)
@ Sabine: Tja Sabine: Frauen und Baumärkte, ach wärest Du beim Schuhekaufen geblieben, die mit dem Tierfutter sind die "Praktika" Baumärkte... *g* (is Spass....)