Der TÜV von meinem Roller mit hundert Kubik ist seit über zwei Jahren abgelaufen weil er seit drei Jahren defekt in der Garage stand. War aber die ganze Zeit angemeldet. Bekomm ich jetzt ganz normal wieder TÜV oder muß ich da zu ner Sonderabnahme?
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Du mußt beim TÜV so etwas ähnliches machen wie eine Neuabnahme,ist auch teuerer,da wird alles geprüft,ob du technisch was verändert hast.
Rufe einfach mal an und frage dort !
Vollgutachten ist nicht nötig, da er angemeldet ist. Nur bei der Fahrt zum TÜV würde ich aufpassen das die Polizei es nicht umbedingt mitbekommt, denn das kann teuer werden.
Sollte allerdings ein TÜV Termim vorhanden sein, kann auch die Polizei nichts machen.
P.S. Der Prüfer wird aber etwas genauer schauen. Spez. Bremsen und Co. Aber bei einen Roller dürfte da nichts sein.
Viel Erfolg
Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!
Nach einer Neuvorführung beim TÜV bekommt man wieder eine Zulassung
Voraussetzung ist immer das alles an der Maschine in Ordnung ist.
tatsächlich machst Du zwei mal HU,theoretisch...
Du musst zur HU zur DEKRA in deinem Wohngebiet dort wird eine HU zur Neuzulassung gemacht ,das darf aber nur die DEKRA