Hallo,
ich fange nun eine Ausbildung an und mein Arbeitgeber verlangt ein Polizeiliches Führungszeugnis von mir. Jetzt meine Frage ich stand vor 3 Jahren mal vor einem Jugendrichter wurde allerdings nur Ermanhnt, weil ich zu diesen Zeitpunkt mal Schwarz gefahren bin. Steht dies drin? Und was steht genau darin, auch das man mal angezeigt worden ist ohne vor Gericht zu stehen??
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Nein sowas steht nicht drinne.
Mehr Infos:
http://www.123recht.net/article.asp?a=11997
Mach dir keinen Kopf. Erst ab 90 Tagessätzen steht irgendwas drin vorher nicht.
Nein, das erfährt der Arbeitgeber nicht. Das steht im Jugendregister. An das kommt kein Privater heran.
Ansonsten ist das Schwarzfahren so gesehen Pipifax. Verurteilungen ab 90 Tagessätzen oder ab drei Monaten Freiheitsstrafe stehen bei Erwachsenen in so einem Führungszeugnis, das der Arbeitgeber einsehen kann, wenn Du das beantragst.
Strafanzeigen an sich sind stets unschädlich. Wenn es ein Ermittlungsverfahren gegeben hat, steht bei einer Einstellung mangels Beweisen (als Beispiel) nichts im Register. Wenn das Verfahren nach dem sog. Opporunitätsprinzip wegen geringer Schuld (als Beispiel) eingestellt worden ist, steht dies nur bei Jugendlichen im Jugendregister, nicht bei Erwachsenen. An das Jugendregister kommt aber, wie oben bereits erwähnt, kein Privater heran.
Also: keine Sorgen machen - und künftig bitte keine Straftaten mehr begehen... ;-)
Nach Bundeszentralregistergesetz (BZRG) werden alle Straftatsverurteilungen im BZR eingetragen. Im polizeilichen Führungszeugnis stehen aber nur Verurteilungen zu einer Geldstrafe ab 90 Tagessätzen, zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer längeren Jugendstrafe.
Von Taten, die im BZR eingetragen sind, nicht aber im Führungszeugnis stehen, erfahren nur Gerichte und andere Behörden, beispielsweise bei einem erneuten Strafverfahren.
mfG
Kwazulu
Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.
Also, keine Sorge. Deine Verfehlung steht nicht in deinem Polizeilichen Führungszeugnis
Ruf dorch mal beim Bundeszentralregister in Berlin an und erkundige dich nach deinen Einträgen.
Ansonsten wird auch Schwarzfahren (Erschleichen von Leistungen) im Führungszeugnis aufgeführt.
da steht nichts von drin.
ausserdem brauchst Du kein FZ fuer eine behoerde zu beantragen, dass dann an diese direkt uebersandt wird.
das gilt nur fuer die hoeheren chargen:-))
lasse es Dir also nach hause schicken, dann siehst Du ohnehin was drinne steht!
das reicht fuer Deine jetzige position!
viel glueck und suendige hinfort nicht mehr:-))
gws
nein steht nicht drin
--> jugendstrafen und co müssn gelöscht werden
ausserdem siehst dus ja eh zuerst
Bestimmt. Pech gehabt.
ja - pech jehabt