hey kann mir jemand helfen.. hab beim kunden mein firmenhandy liegen lassen.. kunde findet es nicht und mein chef will das ich das handy bezahle? darf er das..? danke mfg
du haftest nur, wenn du grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast. also lass dir einen guten grund einfallen, der plausibel macht, warum du nur fahrlässig warst, denn dann bist du nicht schadenersatzpflichtig.
ein grund könnte sein, dass du sehr viel andere vorgaben deines arbeitgebers beachten musstest oder enormen zeitdruck hattest, etwa durch enge terminplaung deines arbeitgebers, so dass du nicht mehr an das handy gedacht hast. vielleicht warst du auch unkonzentriert, weil du vorher viel fahren musstest oder der termin sehr stressig war.
aber ich schätze, das wird recht schwierig. versuchs wenigstens.
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du haftest nur, wenn du grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast. also lass dir einen guten grund einfallen, der plausibel macht, warum du nur fahrlässig warst, denn dann bist du nicht schadenersatzpflichtig.
ein grund könnte sein, dass du sehr viel andere vorgaben deines arbeitgebers beachten musstest oder enormen zeitdruck hattest, etwa durch enge terminplaung deines arbeitgebers, so dass du nicht mehr an das handy gedacht hast. vielleicht warst du auch unkonzentriert, weil du vorher viel fahren musstest oder der termin sehr stressig war.
aber ich schätze, das wird recht schwierig. versuchs wenigstens.
cx
Da Du das Mobiltelefon nicht absichtlich hast liegen lassen, sollte Deine Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlen.
Möglichkeit 1:
Die Firma hat dir das Handy zur Nutzung überlassen.
Du hast für den Erhalt des Handys unterschrieben und musst es nach Ausscheiden aus der Firma zurückgeben.
Du bist also in vollem Umfang ersatzpflichtig
Möglichkeit 2:
Die Firma hat dir das Handy zur Verfügung gestellt.
Du Zahlst dafür eine Nutzungspauschale oder Leasingrate.
In diesem Fall könnte die Firma das Handy als Verlust ausbuchen und dir einen neues mit neuem Vertrag geben.
Eventuell von dir geleistete Kautionen werden dann in aller Regel verrechnet, sind also für dich verloren.
Noch eine Anmerkung zu "koeln77":
Eine Haftpflichtversicherung ersetzt keine Sachen, die geliehen, gemietet oder zur Nutzung überlassen wurden!
Die Beantwortung der Frage stellt keine juristische Auskunft oder Rechtsberatung im Sinne des BGB dar.